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Richtwerte für die angemessenen Kosten der Unterkunft
In Einzelfällen und nur unter bestimmten Voraussetzungen können in folgenden Gemeinden höhere Kosten der Unterkunft (ohne Nebenkosten) anerkannt werden:
Daneben kann bei einer Heizung, die mit Erdgas betrieben wird, ein Zuschlag für die Heizkosten von bis zu 5% vom Richtwert beantragt werden. |
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