Lage des Hauses
ruhig, am Ortsrand gelegen die waldreiche Umgebung von Reichmannshausen lädt zu verschiedenen Aktivitäten ein: Wanderungen zum Ellertshäuser See (einfache Entfernung ca. 4,0 km) Wanderungen in den Naturpark Haßberge sportliche Betätigung auf dem Vita-ParcoursReichmannshausen
Ausflüge in die malerischen Dörfer, die meist noch fränkischen Charakter haben Besichtigung der Schlösser in der Umgebung (z. B. Wetzhausen, Birnfeld, Thundorf und Friesenhausen) Forstlehrpfad
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Belegungsgebühren:
| Jugendgruppen, Schulklassen | sonstige Gruppen (Bildungsträger, betriebliche Ausbildung, Hauptamtliche in der Jugendarbeit) | Aufenthalt mit … | Vollverpflegung | Selbstversorgung | Vollverpflegung | Selbstversorgung | Kinder, Jugendliche | Erwachsene | … 1 oder 2 Übernachtungen | 21,50 € | 24,00 € | 11,00 € | 28,00 € | 14,00 € | … mindestens 3 Übernachtungen | 20,00 € | 22,00 € | 10,00 € | 26,00 € | 13,00 € |
Nachmittagskaffee (inkl. Gebäck) 3,00 € pro Person
Die Bettwäschebenutzung wird pauschal, für die Dauer des Aufenthalts, mit 3,50 € pro Person abgerechnet (Bettwäsche kann allerdings auch mitgebracht werden). Schlafsäcke sind im Schullandheim nicht zugelassen!
Mindestbelegung:
Unabhängig von der tatsächlichen Belegung gilt folgende Mindestbelegungsgebühr / Tag:
1. bei Vollverpflegung - Jugendgruppen und Schulklassen: 350 €
- Sonst. Gruppen 400 €
2. bei Selbstversorgung - Jugendgruppen und Schulklassen 100 €
- Sonst. Gruppen 150 €
Anmeldung:
Die Anmeldung gilt dann als verbindlich, wenn sie schriftlich beim Jugendamt, Lkr. Schweinfurt / Kommunale Jugendarbeit vorliegt
Rücktrittsbedingungen:
Bei Stornierung des Aufenthaltes innerhalb einer Frist von mehr als 60 Tagen vor dem geplanten Aufenthalt wird eine Gebühr von 25 € fällig. Bei Stornierung innerhalb des 31. bis 60. Tages vor dem geplanten Aufenthalt werden 30 %, bei Stornierung innerhalb von 30 oder weniger Tagen vor dem geplanten Aufenthalt 50 % der Belegungsgebühren (für den gebuchten Aufenthalt) in Rechnung gestellt; Einnahmen aus einer etwaigen Ersatzbelegung für denselben Zeitraum werden auf die Stornierungsgebühren angerechnet. Stornierungen bedürfen der Schriftform. Erfolgt nach der schriftlichen Anmeldung eine Gebührenerhöhung, so kann der Anmeldende innerhalb von einem Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung entschädigungs- und gebührenfrei vom Vertrag zurückzutreten. |