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| Zusatzinfos |
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allgemeine Beschreibung
Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich auch mit Ihrem deutschen Führerschein fahren. Für vielen Länder, wie z.B. die USA, benötigen Sie aber noch einen internationalen Führerschein. Diesen können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Führerscheinstelle beantragen. Bitte beachten Sie, dass ein internationaler Führerschein nur ausgestellt werden kann, wenn Sie im Besitz eines (ab 01.01.1999 ausgestellten) EU-Kartenführerscheins sind. Inhaber eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten deutschen Führerscheins müssen bei Erteilung eines internationalen Führerscheines den deutschen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen.
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gesetzliche Informationen/Verweise
Fahrerlaubnis-Verordnung, Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr, Internationales Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926, Internationales Abkommen über den Straßenverkehr vom 19.09.1949, Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968
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Welche Kosten sind damit verbunden
Internationaler Führerschein: 12,20 bis 16,30 Euro
EU-Kartenführerschein: 24 Euro
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Welche Unterlagen sind mitzubringen
Gültiger (EU-Karten-) Führerschein, gültiger Ausweis, Lichtbild;
Antragsformular bei der Führerscheinstelle
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| Adresse |
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Landratsamt Schweinfurt Führerscheinstelle Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt
Email: fuehrerscheinstelle@lrasw.de
Öffnungszeiten: Mo - Fr von 08:00 - 12:00 Uhr, Di von 14:00 - 16:00 Uhr, Do von 14:00 - 17:00 Uhr
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